Corona, schon wieder

Die Durchimpfungsrate ist entscheidend dafür, wieviele Menschen in einem Land an Corona starben.
Das ORF berichtet von einer Studie von Alyssa Bilinski von der Brown School für öffentliche Gesundheit in Providence (US-Bundesstaat Rhode Island): Übersterblichkeit weltweit. Sie hat Daten weltweit ausgewertet.
An der Deltavariante starben zehn Mal mehr Menschen als an der Omikronvariante.
Und Neuseeland hat einfach durch die völlige Isolation die Deltavariante völlig übersprungen.

USA: Im gesamten Land kam es bei einer Durchimpfungsrate von nur 63 Prozent zu 145,5 mehr Todesfällen aus allen Ursachen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. In den zehn Bundesstaaten mit den geringsten Durchimpfungsraten lag die Übersterblichkeit gar bei 193,3 Fällen pro 100.000 Einwohner. In den US-Staaten mit den meisten Impfungen (73 Prozent) betrug sie 65,1/100.000 Einwohner und lag damit im Mittelfeld der Staaten.

In der TAZ wurde der Statistikprofessor Göran Kauermann zur hohen Übersterblichkeit im Oktober befragt. Er ist weniger aufgeregt als man erwarten könnte.

Das schreibt meine Landesregierung den Schulen

inzwischen ist die Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 in der Bevölkerung durch Impfung und durchgemachte Infektionen sehr hoch. Mehr als 90 Prozent der Bevölkerung haben mindestens eine Impfung und/oder eine Infektion durchlaufen und es existieren auf die aktuellen Virusvarianten angepasste Impfstoffe. Zudem sind wirksame antivirale Medikamente verfügbar, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf deutlich senken. Damit bestehen vielfältige wirksame Schutzmöglichkeiten vor schweren Verläufen.

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Im Fall einer symptomlosen Infektion sind sowohl Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet.
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Mit dem Wegfall der Absonderungsverordnung entfällt die bisherige Meldepflicht für den Schulbereich. Die Eltern sind nicht mehr verpflichtet, die Schulleitung über den Infektionsfall zu informieren; ebenso entfallen die Meldungen der Schule an das zuständige Gesundheitsamt sowie die anonymisierte Information an die Sor- geberechtigten der Schülerinnen und Schüler oder Kinder aus der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe oder Betreuungskohorte, in der die Infektion aufgetreten ist.

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